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Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber, eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk auf den Wasserstrassen der Zonen 1 bis 4 (Binnenschifffahrtsstraßen und Seeschifffahrtsstraßen „binnenwärts der Grenze der Seefahrt“) teilzunehmen.
Der Unterricht findet im sympathische Unterrichtslokal statt. Dieses ist allen erdenklichen Medien ausgerüstet. Videobeamer, Internetzugang, Hellraumprojektor etc. helfen uns, unsere Präsentationen eindrücklich und verständlich darzustellen.
Anmeldung zur Prüfung für Binnenschifffahrtsfunk [PDF]
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